Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund SEK

Schon zwei Jahre vor der Konferenz zu Oud Wassenaer war auf einer Tagung der Kirchenkonferenz in Chur [1917] mit der Schaffung einer ständigen Leitung dieser seit 1858 jährlich oder alle zwei Jahre zusammentretenden Versammlung von Abgeordneten der kantonalen Kirchen der erste Schritt zur Anbahnung eines schweizerischen Kirchenbundes getan worden. 1930

Am 7. September 1920 aufs Neue in Chur zusammentretend, beschloss die schweizerische Kirchenkonferenz einmütig ihre Umwandlung in den Schweizerischen evangelischen Kirchenbund. 1930

Seine Tätigkeit eröffnete der Kirchenbund mit der 1921 und 1923 durchgeführten Sammlung "für die Kirchen unter dem Kreuze", die eine Million Franken ergab und den notleidenden protestantischen Kirchen Deutschlands, Frankreichs und Österreichs zukam. 1930

Mit den Bundesbehörden trat der Kirchenbund in Verhandlung u.a. wegen der Schonung des Sonntags, des Bettags, wegen der Bekämpfung der Kinogefahr, des Alkoholismus, der Wiedereinführung der Spielbanken, wegen der Regelung des militärischen Vorunterrichts, der Stellung der Feldprediger. 1930

Seine Bedeutung hat offensichtlich zugenommen. 1960

Die Tätigkeit des Kirchenbundes ist unentbehrlich, auch wenn sie nicht ins Bewusstsein der Gemeinde tritt. 1960