Die Bezirkssynode

Fast überall sind die Gemeinden zu freien kirchlichen Festversammlungen (Bezirkssynoden) zusammengekommen und haben dabei religiöse und kirchliche Zeitfragen behandelt. 1878

Das wiederaufwachende kirchliche Interesse tut sich auch kund in der sehr erfreulichen Beteiligung des Volkes an den freien Bezirkssynoden. 1882

Die Bezirkssynoden bilden ein vortreffliches Mittelglied zwischen den obersten kirchlichen Behörden und dem kirchlichen Volke. 1882

Lehrer, Ärzte, Fürsprecher, Landwirte und Fabrikanten ergreifen das Wort, jeder in seiner eigenen Art, was viel Abwechslung bietet, und werden gerne gehört. Die Pfarrer übernehmen den erbaulichen und kultischen Teil. Gesangvereine singen abwechselnd mit der ganzen Festgemeinde einige Lieder. Am Schluss wird öfter eine Liebessteuer eingesammelt. 1886

Meist unmittelbar nach der kirchlichen Feier treten die Abgeordneten der Kirchgemeinderäte zusammen zur Erledigung der laufenden Geschäfte und zur Besprechung von allgemeinen kirchlichen Tagesfragen des Bezirks oder der Gesamtkirche. 1886

Für den Jura ist die Bezirkssynode ein festes, auch nationales Band. 1890

Die christlichen Bezirksfeste oder Bezirkssynoden, an denen etwa 100 Kirchgemeinden teilnehmen, sind nicht überall gleich geschätzt. 1898

Einen schönen Anlass zur Besprechung gemeinsamer Anliegen bieten die kirchlichen Bezirksfeste. 1909

Die Bezirkssynoden werden von den Kirchgemeinderatsmitgliedern, den Mitgliedern der kantonalen Kirchensynode und den Pfarrern der betreffenden Amtsbezirke gebildet und im Ganzen fleissig besucht. 1940

Ein besonderer Kranz darf und muss der jurassischen Kirchensynode gewunden werden, die von all den 17 Bezirkssynoden wohl die regste und unternehmendste ist. 1940

In mehr als einem Bericht wird der Freude darüber Ausdruck gegeben, dass sich in den Bezirkssynoden nicht nur Theologen, sondern auch Laien ausgiebig zum Worte melden. 1940

Zur Vielfalt der an Bezirkssynoden zur Verhandlung gelangenden Themata und Gegenstände:

In kirchlicher Hinsicht

  • Das häusliche Zusammenleben
  • Die christliche Ehe
  • Christliche Lebensordnung
  • Kirche und freie Schule
  • Katholische Aktion und reformierte Gemeinde
  • Das Wächteramt der Kirche
  • Kirche und Armee
  • Das männliche Diakonat
  • Ökumene in der Gemeinde

In wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht

  • Die politische und soziale Botschaft Ulrich Zwinglis
  • Wie verwaltet die Kirche ihr Geld?
  • Nacht- und Sonntagsarbeit in der Industrie
  • Ladenschluss an Adventssonntagen
  • Die Lage der landwirtschaftlichen Dienstboten
  • Eingabe an die Justizdirektion betreffend Einführung des Friedensrichteramtes und der Möglichkeit, Frauen ins Amtsgericht zu wählen.

Sportliche Belange

  • Berggottesdienste und Skipredigten
  • Schiesswesen und Jungschützenkurse
  • Jugendturnen am Sonntag
  • Der Werktagssport als soziale Aufgabe
  • Freizeitgestaltung der Jugendlichen.

Vereinswesen

  • Die Anlässe am Samstagabend und Sonntag
  • Beanspruchung der Jugendlichen durch Vereine.

Kunst und Kitsch

  • Filme und Kinoreklame
  • Radio. 1950

Zu den siebzehn vordem bestehenden Bezirkssynoden ist im vergangenen Jahrzehnt eine achtzehnte hinzugekommen. Es ist die Bezirkssynode Solothurn, am 25. Oktober 1942 in Solothurn gegründet. 1950

Viele Gemeinden klagen über den mangelhaften Besuch der Bezirksfeiern. 1950

Man spürt aus vielen Berichten, dass man wirklich auf der Suche ist nach neuen Aufgaben und einer neuen Daseinsberechtigung. 1960

Nur in konkreter Verantwortung für bestimmte kirchliche Aufgaben und Probleme kann unseres Erachtens die Stellung der Bezirkssynode gefestigt und gefördert werde. 1960

[Jura] Ihre Bezirkssynode ist zu einer wirklichen Synode, einer beschlussfassenden und ausführenden Behörde geworden, die selbständig wie eine kleine Kirche in sich zu handeln gewohnt ist. 1960

Allgemein ist zu sagen, dass Ansehen und Einfluss der Bezirkssynode gering eingeschätzt werden. 1970

Den Bezirkssynoden sind vermehrte Kompetenzen zu geben und Aufgaben zuzuweisen. 1970

In den zurückliegenden Jahren ist manche Anstrengung unternommen worden, die Bezirkssynode im Interesse einer Dezentralisierung der Landeskirche aufzuwerten. 1980

Am 28. März 1994 nahm die Synode an einer Sondersession Stellung zur Vorlage der Kirchendirektion betreffend die Revision des bernischen Kirchengesetzes. Eine Mehrheit fand der Antrag, es sei den kirchlichen Bezirken eine eigene Rechtspersönlichkeit zuzugestehen, falls sie dies wünschten. 2000