Unterweisung

Als Rückgrat in der kirchlichen Arbeit an der Jugend darf nach wie vor die Unterweisung betrachtet werden. 1920

Volkstümlich und tief eingewurzelt als Sitte, an der eigentlich niemand rütteln lässt, ist die Unterweisung; sie steht grundsätzlich unter staatlichem Schutze, insofern nämlich, als ihr das Primarschulgesetz im Winter zwei Halbtage vorbehält. 1920

Durch den Unterricht der Jugend bereiten wir das Verständnis für die Predigt vor. 1920

Es ist ein seltener Ausnahmefall, dass ein Kind des 7. oder 8. Schuljahres die zehn Gebote oder das Unservater kennt. 1940

Die Unterweisung wird nach und nach zur schwersten Funktion des Pfarrers. 1950

Allgemein wirkt sich für das Interesse am Unterweisungsunterricht die Überbeanspruchung der Kinder nachteilig aus, bei den Knaben die Werbetätigkeit der Vereine und Klubs, bei den Mädchen Arbeitsschule und Hauswirtschaftsunterricht, die obligatorisch zum Pensum des neunten Schuljahres gehören. 1950

Die Freudigkeit, mit der viele Pfarrer die Kinderlehre führen, klingt merklich gedämpft, wenn von der Unterweisung die Rede ist. 1960

Nur allzu viele Eltern überlassen die religiöse Erziehung ihrer Kinder der Schule und der Kirche. 1960

Jedenfalls tut die Kirche gut daran, auch unter den gegebenen Verhältnissen ihr möglichstes zu tun, den Unterweisungsunterricht so wirksam als möglich zu gestalten. 1960

Die Unterweisung ist charakterisiert durch das Aufkommen lebenskundlicher Themen gegenüber den kirchlichen und biblischen Stoffen. 1970

Schülergespräche im Unterricht auf Grund von lokalen Begebenheiten:

  • Drogen 230
  • Unglücks- und Todesfälle 204
  • Sexualität 169
  • Jugendsekten 128
  • Brutalo 77
  • Bandenbildung 42 1990