Verdingkinder
Unter den nicht Getauften figurieren in grosser Zahl die Verwaisten und die von der Gemeinde Bern auf dem Lande oder in Anstalten verkostgeldeten Kinder. 1898
Die verlassenen Kinder und die Waisen sind unter allen diejenigen, welche der intensivsten Fürsorge bedürfen. 1898
Von Gemeinden verkostgeldete Kinder insbesondere sind bei kleinen Leuten vielfach fast besser aufgehoben, als bei vermöglichen Bauern. Bei erstern ist manchmal die Verpflegung ärmlich, aber doch fast eher liebevoll. Bei letztern werden sie gar vielfach als Kinder zweiten Ranges angesehen, und man findet, es genüge, wenn sie genug zu essen und tüchtig zu arbeiten haben, während es häufig an liebevollem Eingehen auf ihre individuelle Eigenart und an Aufmunterung fehlt. 1898
Gewöhnlich melden sich ökonomisch und moralisch total untüchtige Leute als Pflegeltern. 1898
Der reiche Bauer ist nicht immer der gute Erzieher. 1902
Es gibt zwar noch immer Pflegeeltern, welche meinen, es sei genug, wenn ihre Verdingkinder z'ässe und z'wärche hätten. 1902
Bei der Unterbringung von Verdingkindern wird sorgfältiger als früher nicht auf die Billigkeit, sondern auf gute Behandlung der Kinder geachtet. 1909
Das Los der Pflegekinder hat sich durchschnittlich gottlob gebessert, so traurig es sich auch noch in einzelnen Fällen gestalten mag. Die Mahnung bleibt aber aufrecht: Armen- und Vormundschaftsbehörden können es nie genug betonen, dass so ein Kind nicht nur in erster und letzter Linie eine Arbeitskraft ist, sondern zuerst ein Kind, das Anspruch auf verständige und liebevolle Erziehung hat. 1940