Gesamtkirchliche Dienste
Für die gesamtkirchlichen Ämter zeigen die Kirchgemeinden nicht vorbehaltloses Interesse und Verständnis. Sie bangen um ihre Souveränität und glauben mehr und mehr von Stellen dirigiert zu werden, die die Verhältnisse der Kirchgemeinden wenig oder gar nicht kennen. 1970
Von den Gremien der Gesamtkirche erwarten wir mehr geistige Impulse und Ideenreichtum als primär verwaltungsorientiertes Denken. 1980
Die Kirche hat mit steigendem Aufwand und Ertrag die Möglichkeit erhalten, mit neuen gesamtkirchlichen Diensten ihre öffentliche Mitverantwortung zu verstärken. 1980
Gesamtkirchliche Ämter haben gemeindeübergreifende Bedeutung. 1980
Aus zwei Mitarbeitern ist in verhältnismässig kurzer Zeit ein Apparat von rund 60 besoldeten Personen geworden. 1990
Das Echo der gesamtkirchlichen Ämter bei den Kirchgemeinden ist als eher bescheiden zu bezeichnen. 1990
Eine grundlegende Reorganisation beschäftigte sowohl den Synodalrat als auch die Mitarbeitenden aller Ämter und Dienste sowie die Synode während Jahren. Das Inkrafttreten der neuen und effizienten Lösung wurde auf den 1. April 2003 beschlossen. 2000
Ein Gesamtarbeitsvertrag regelt seit 1996 das Arbeitsverhältnis zwischen dem Personal aller gesamtkirchlicher Dienste, vertreten durch den Verband des Personals öffentlicher Dienste VPOD, und dem Synodalrat. Die Kirchen Bern-Jura-Solothurn folgten hier dem Beispiel des Kantons Bern. 2000